— Zusammenarbeit
Rahmenbedingungen
Grundlagen
Persönlichkeiten
- Junge Erwachsene (18 - 29 Jahre)
- Erwachsene
- Ältere Menschen
- Hochbetagte
Settings
- Einzeltherapie
- Telefonische Beratung
- Videotelefonie
Thematische Schwerpunkte
- Angst/Panikattacken
- Burnout/Burnout-Vorbeugung
- Chronische Erkrankungen
- Depression
- Emotionaler Missbrauch
- Mobbing
- Persönlichkeitsentwicklung
- Psychosomatik
- Sinn- und Sinnfindung
- Stress/Entspannung
- Trauma/Belastungsstörungen
Fragen, die Sie haben
Hier geht es darum sich kennen zu lernen. Dabei besteht die Gelegenheit, Einblick in meine Arbeitsweise zu bekommen und festzustellen ob Sie mit mir arbeiten möchten. Besprochen werden Ihr Anliegen, das mögliche Therapieziel und Fragen die Sie an mich haben. Ebenfalls werden die Rahmenbedingungen geklärt wie Setting (Einzeltherapie, Telefonische Beratung, Videotelefonie), Häufigkeit der Sitzungen, Höhe des Honorars, Zahlungsmodus und Absageregelung.
Psychotherapieeinheit (50 Minuten): 130 EUR
Kostenzuschuss der Krankenkassen bei Psychotherapie möglich
Klinisch-psychologische Behandlung (50 Minuten): 130 EUR
Gesundheitspsychologische Beratung (50 Minuten): 130 EUR
Bei einer krankheitswertigen Diagnose haben Sie die Möglichkeit, mit den Krankenkassen abzurechnen: Sie bekommen z.B. von ÖGK € 33,70, von der SVS €45,- und BVAEB € 48,80 pro Sitzung rückerstattet.
Bei Vorliegen einer entsprechenden krankheitswertigen Störung (Diagnosestellung nach ICD 10) haben Sie die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA) erstatten in diesen Fällen entweder einen Teil des an PsychotherapeutInnen bezahlten Honorars (sogenannte Teil-Refundierung) oder die Kosten werden zur Gänze (sogenannte Kostenübernahme) von der Krankenkasse übernommen.
Manche Privatversicherungen haben einen Kostenzuschuss inkludiert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.
Terminverschiebungen oder Absagen sind telefonisch, per Mail oder per SMS bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen werden die Kosten der Einheit in Rechnung gestellt.
Die aktuelle Fassung der Verschwiegenheitspflicht in der Psychotherapie ist im Psychotherapiegesetz 2024, konkret in § 45, geregelt. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt für alle Psychotherapeuten und ihre Hilfspersonen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Geheimnisse erfahren oder anvertraut bekommen.
Im Krisenfall
Kostenlos, vertraulich und anonym
Wenn Sie sich in einer akuten
Krisensituation befinden, nutzen Sie eines dieser Angebote
